Personalausweis erstmalig oder nach Ablauf beantragen
Beschreibung eines Personalausweisdokuments gemäß den einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorgaben
Bei dem nachfolgend beschriebenen Dokument handelt es sich um einen Personalausweis im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen zur Feststellung und zum Nachweis der Identität natürlicher Personen im hoheitlichen Rechtsverkehr. Das Dokument dient als amtlicher Identitätsnachweis gegenüber Behörden, Gerichten, sonstigen öffentlichen Stellen sowie gegenüber privaten Dritten, soweit dies gesetzlich zugelassen oder erforderlich ist.
Der Personalausweis wird als fälschungssicheres Kunststoffkartendokument im Scheckkartenformat ausgegeben. Er verfügt über ein mehrschichtiges Kartenkörpermaterial mit integrierten Sicherheitsmerkmalen, die dem Schutz vor Manipulation, Verfälschung und missbräuchlicher Verwendung dienen. Hierzu zählen unter anderem optisch variable Elemente, taktile Strukturen, Mikro- und Nanodrucke, holografische Applikationen, maschinenlesbare Zonen sowie ein integrierter elektronischer Speicherchip.
Auf der Vorderseite des Dokuments sind folgende personenbezogene Daten in visuell lesbarer Form aufgebracht:
Familienname,
Geburtsname (sofern abweichend),
Vornamen,
Doktorgrad (falls geführt),
Tag und Ort der Geburt,
Staatsangehörigkeit,
Lichtbild der ausweisinhabenden Person,
Unterschrift der ausweisinhabenden Person,
Seriennummer des Dokuments,
Gültigkeitsdauer mit Angabe von Ausstellungs- und Ablaufdatum.
Das Lichtbild ist gemäß den geltenden biometrischen Anforderungen gefertigt und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung der Person anhand charakteristischer Gesichtsmerkmale. Die Unterschrift wird eigenhändig geleistet und dient der zusätzlichen Authentifizierung.
Auf der Rückseite des Personalausweises befinden sich unter anderem:
die Anschrift der Hauptwohnung,
die ausstellende Behörde,
eine maschinenlesbare Zone (MRZ),
gegebenenfalls Zugangsnummern und weitere sicherheitsrelevante Kennzeichnungen.
Der integrierte kontaktlose elektronische Chip enthält neben den aufgedruckten Daten zusätzliche elektronische Identitätsmerkmale. Hierzu gehören insbesondere das digitale Lichtbild sowie – sofern gesetzlich vorgesehen und von der antragstellenden Person nicht ausgeschlossen – die Speicherung von Fingerabdrücken. Der Zugriff auf die elektronisch gespeicherten Daten ist durch mehrstufige kryptografische Verfahren gesichert und unterliegt strengen gesetzlichen Zugriffsbeschränkungen.
Die Ausstellung des Personalausweises erfolgt ausschließlich auf Antrag der berechtigten Person bei der örtlich zuständigen Meldebehörde. Voraussetzung hierfür ist die persönliche Vorsprache, die zweifelsfreie Feststellung der Identität sowie die Vorlage der erforderlichen Nachweise. Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Lebensalter der antragstellenden Person zum Zeitpunkt der Ausstellung.
Der Personalausweis bleibt Eigentum der ausstellenden Bundesrepublik und ist nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Ungültigerklärung unverzüglich der zuständigen Behörde vorzulegen oder einzuziehen. Verlust oder Diebstahl sind der zuständigen Behörde ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen.
Die missbräuchliche Verwendung, Veränderung oder Fälschung des Dokuments stellt eine straf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlich relevante Handlung dar und kann entsprechend geahndet werden.
Vorstehende Beschreibung dient der allgemeinen verwaltungsbezogenen Darstellung eines Personalausweisdokuments und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit sämtlicher technischer Spezifikationen oder sicherheitsrelevanter Detailmerkmale.